Wie immer im Geschäftsleben geht es auch bei der Reservierung einer Ferienwohnung nicht ohne Regelung. Eine vom Gast vorgenommene und vom Beherbergungsbetrieb akzeptierte Reservierung einer Unterkunft begründet zwischen den beiden Parteien ein Vertragsverhältnis, dem Gastaufnahmevertrag. Wie alle Verträge kann auch der Gastaufnahmevertrag nur mit dem Einverständnis beider Parteien gelöst werden.
Im einzelnen ergeben sich daraus folgende Rechte und Pflichten:
- Vertragsabschluß: Der Gastaufnahmevertrag gilt geschlossen, wenn die Reservierung einer Ferienwohnung vom Gast bestellt und vom Vermieter bestätigt wurde. Für die Bestätigung ist sowohl die schriftliche als auch die kurzfristige mündliche Form bindend.
- Vermieterpflichten: Der Vermieter ist verpflichtet, die reservierte Unterkunft zur Verfügung zu stellen. Er ist verpflichtet, dem Gast eine andere Unterkunft zur Verfügung zu stellen oder Schadenersatz zu leisten, wenn er nicht dazu in der Lage ist.
- Pflichten des Gastes: Wenn der Gast vor Beginn des Aufenthaltes vom Vertrag zurücktritt oder später an- bzw. eher abreist als vereinbart, so ist er verpflichtet, dem Vermieter für die Tage, an denen er die reservierte Unterkunft nicht in Anspruch nimmt, den vereinbarten Mietpreis abzüglich der eingesparten Aufwendungen zu zahlen.
- Regelsätze: In der ständigen Rechtssprechung werden als eingesparte Aufwendungen bei Übernachtung in Ferienwohnungen 10 % des vereinbarten Preises in Ansatz gebracht.
- An- und Abreise: Am Anreisetag steht die Ferienwohnung ab 15 Uhr zur Verfügung, am Abreisetag muss der Gast die Wohnung bis 10 Uhr verlassen. Abweichende Uhrzeiten sind nach Absprache möglich, falls ich z.B. keine nachfolgenden Gäste habe, können Sie gerne ausschlafen und später abreisen.
Ich empfehle den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.